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Leinenpflicht vom 1. April bis 1. August - Was du für die Spaziergänge mit deinem Vierbeiner wissen musst

Aktualisiert: 4. Apr.

Ab dem 1. April beginnt in vielen Kantonen der Schweiz die sogenannte temporäre Leinenpflicht für Hunde. Sie dauert bis zum 1. August. Diese Vorschrift betrifft insbesondere Waldgebiete und deren angrenzenden Zonen.

Doch was genau steckt dahinter? Und wie sollte man nun mit seinem Vierbeinern unterwegs sein?


In diesem Blog erfährst du alles, was du über die Leinenpflicht wissen musst - inklusive praktischer Tipps und rechtlicher Hinweise.


Warum gibt es eine Leinenpflicht vom 1.April bis 1.August

Diese Zeitspanne fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Besonders im Frühling und Frühsommer bringen Rehe, Hasen, Bodenbrüter, Füchse und andere Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt oder ziehen ihre Jungen gross.

In dieser sensiblen Phase reagieren Wildtiere äusserst empfindlich auf Störungen - und freilaufende Hunde können dabei eine grosse Gefahr darstellen.



Was kann passieren, wenn Hunde unkontrolliert durch den Wald laufen?

  • Rehkitze werden von ihren Müttern in hohem Grass oder im Unterholz abgelegt - Hunde können sie aufstöbern und schwer verletzen oder sogar töten

  • Bodenbrütende Vögel verlassen ihre Nester, wenn sie sich gestört fühlen - Eier und Küken bleiben schutzlos zurück

  • Wildtiere flüchten panisch, was zu Verletzungen oder gar zum Tod führen kann

  • Auch die Hundeführenden bringen sich durch unkontrollierte Hunde in Gefahr - etwa durch Wildunfälle oder aggressive Abwehrreaktionen von Wildtieren


Daher gilt: Naturschutz hat Vorrang - und verantwortungsvolle Hundehaltung bedeutet auch Rücksicht auf unsere Wälder.



Was bedeutet "Leinenpflicht" genau?

In der Regel besagt die Leinenpflicht, dass Hunde im Wald und teilweise auch in einem bestimmten Abstand zum Waldrand ausnahmslos an der Leine geführt werden müssen.

Die genauen Regeln sind kantonal unterschiedlich - es lohnt sich, bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Webseite des zuständigem Kantons nachzuschauen.



Darf ich meinen Hund an der Schleppleine führen?

Ja, eine Schleppleine ist grundsätzlich erlaubt, sofern der Hund damit jederzeit unter Kontrolle ist. Wichtig:

  • Die Schleppleine muss so gehandhabt werden, dass der Hund nicht frei umherlaufen kann

  • In vielen Kantonen wird gefordert dass die Schleppleine maximal 10 Meter lang sein darf

  • Du solltest die Leine jederzeit fest in der Hand halten - also keine Boden-Schlepperei


Wenn du dir unsicher bist, ob dein Hund den Spuren von den Wildtieren nachgehen könnte, empfiehlt sich eine klassische Führleine von 1,5-2 Metern - gerade bei impulsiven Hunden oder in besonders wildreichen Gebieten.


Falls du für deinen Vierbeiner noch eine passende Führleine benötigst, findest du in unserem Shop wunderschöne, handgeknüpfte Führleinen aus Paracord

Leinen für Gross und Klein
Leinen für Gross und Klein


Was passiert wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?

Wer die Vorschriften ignoriert, muss mit Strafen rechnen:

  • Bussen von mehreren Hundert Franken sind keine Seltenheit

  • Bei besonders gravierenden Fallen, wenn z.B. ein Wildtier verletzt wird, drohen auch Strafanzeigen oder sogar Einziehung des Hundes

  • Ein Eintrag in Hunderegister oder Einschränkungen für die Hundehaltung sind mögliche Folgen


Kontrollen erfolgen regelmässig durch Wildhüter, Polizei oder Forstwarte. Und auch aufmerksame Spaziergänger oder andere Hundehaltende melden Verstösse zunehmend.



Sollte ich in dieser Zeit lieber nicht im Wald spazieren?

Nicht unbedingt - du musst den Wald nicht komplett meiden, aber du solltest bewusst und respektvoll unterwegs sein.


Alternativen und Tipps:


  • Mache deine Spaziergänge an der Leine interessanter - Beschäftigungsspaziergänge können für deinen Hund genau so spannend sein wie Freigang. Baue verschiedene Stationen mit Aufgaben für den Hund ein, z.B. eine Foto-Pause, eine Trick-Aufgabe, oder ein kleines Futterspiel

  • Diese Zeit eignet sich super um Ruhe-Übungen auf dem Spaziergang zu machen, setzt dich auf eine Bank am Weg und beobachte die Natur und andere Spaziergänger - auch das kann einen Hund gut auslasten

  • Gehe neue Wege, zeige deiner Fellnase neue Orte

  • Bedenke, dass in den Sommermonaten genügend Schatten oder auch ein kleiner Bach vorhanden sein sollte und lege genug Pausen ein

  • Du kannst zwischendurch auch einen Spaziergang ausfallen lassen und deinen Hund anders beschäftigen. Es ist trotzdem wichtig, dass dein Vierbeiner ausreichend Bewegung hat. Doch zwischendurch mal ein Denkspiel oder eine Schnüffelaufgabe tun jeder Fellnase gut und machen viel Spass. Super dafür eignen würden sich zum Beispiel Futtersuchspiele in der Wohnung oder Trickli-Training - Für weitere Ideen wie du deinen Hund psychisch auslasten kannst folgt ein Blogeintrag

Denkspiel anstatt Spaziergang
Denkspiel anstatt Spaziergang

Weitere häufige Fragen:


Gilt die Leinenpflicht auch für kleine oder sehr gehorsame Hunde?

Ja - die Vorschrift gilt für alle Hunde, unabhängig von Grösse, Rasse oder Ausbildungsstand oder deren Alter.

Gilt die Leinenpflicht auch in Städten oder auf Feldern?

Gilt die Leinenpflicht auch auf Spazierwegen durch den Wald, wenn ich auf dem Weg bleibe?

Wie ist es mit Flexileinen - sind sie erlaubt?

Was passiert, wenn mein Hund trotz Leine ein Wildtier verletzt?

Ich sehe andere Hunde frei herumlaufen - Warum soll ich mich an die Leinenpflicht halten?

Wie kann ich anderen Hundebesitzenden die Leinenpflicht freundlich erklären?


Fazit:

Die Leinenpflicht vom 1. April bis 1. August dient dem Schutz unserer heimischen Wildtiere. Als Hundemensch bist du hoffentlich auch ein Naturfreund - und gerade in dieser sensiblen Zeit kannst du mit wenigen Massnahmen viel bewirken.


Wenn du die Leinenpflicht ernst nimmst, zeigst du nicht nur Respekt gegenüber der Umwelt sondern auch, dass Hundehaltung und Naturschutz gut miteinander vereinbar sind. Und ganz nebenbei schütz du auch deinen Hund - denn nicht jede Wildbegegnung endet harmlos.

Zeigen wir gemeinsam Respekt gegenüber der Natur und deren tierischen Bewohnern
Zeigen wir gemeinsam Respekt gegenüber der Natur und deren tierischen Bewohnern

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